Die Berufssprachkurse sind Teil der “Berufsbezogenen Deutschsprachförderung”. Sie richten sich an Zuwanderer, die entsprechende Vorkenntnisse nachweisen können und ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind. Eine Teilnahme ist nur mit einer (Teil-) Förderung durch das BAMF möglich. Selbstzahler sind nicht zugelassen.
Es gibt Basis- und Spezialkurse. Im Unterricht stehen Inhalte wie der Ausbau grammatischer Kenntnisse, mündliche und schriftliche Kommunikation am Arbeitsplatz, berufsbezogenes Vokabular und weitere sprachliche Fertigkeiten für den Berufsalltag im Mittelpunkt.
Drei verschiedene Kurse werden angeboten:
Der Spezialkurs B1 richtet sich an Teilnehmende, die im Integrationskurs trotz Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten das Niveau B1 nicht erreicht haben oder deren B1 -Zertifikat älter als sechs Monate ist und die im deshalb notwendigen Einstufungstest ein A2 -Niveau erreicht haben. Er umfasst 400 Unterrichtseinheiten.
Der Basiskurs B2 richtet sich an Teilnehmer, die die Niveaustufe B1 bereits abgeschlossen haben. Er umfasst 500 Unterrichtseinheiten.
Der Basiskurs C1 richtet sich an Teilnehmer, die die Niveaustufe B2 bereits abgeschlossen haben. Er umfasst 400 Unterrichtseinheiten.
Jeder der Kurse schließt mit einer offiziellen Deutschprüfung ab.
Der Unterricht wird von entsprechend qualifizierten Lehrkräften durchgeführt und findet montags bis freitags bei einem Umfang von 4 bis 5 Unterrichtseinheiten täglich statt.*
Anmeldung
Deutschlerner, die an den Berufssprachkursen interessiert sind, müssen zunächst eine Beratung bei der für sie zuständigen Stelle in Anspruch nehmen: Je nach persönlichem Hintergrund kann das entweder das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit sein. Wenn Sie nicht sicher sind, wer Ihr Ansprechpartner ist, sprechen Sie uns gerne an; wir können Ihnen die zuständige Stelle nennen. Dort wird festgestellt, ob sie zur Teilnahme an einem dieser Kurse berechtigt sind.
Wenn Sie eine Berechtigung erhalten, ist diese 3 Monate lang gültig. Nachdem Sie die Berechtigung bei der Sprachenakademie abgegeben haben, müssen Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen mit einem Kurs beginnen. Wenn es keine freien Kursplätze gibt, ist die Sprachenakademie dazu verpflichtet, Sie an andere Sprachschulen zu verweisen.
* Der jeweilige Kursumfang und die Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag können aufgrund der aktuellen Vorgaben leicht variieren. Wir folgen den geltenden Regeln des BAMF zur Unterrichtsdurchführung.