Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Was ist die interne Meldestelle?
Die interne Meldestelle der Sprachenakademie Aachen nimmt Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze und geltende Vorschriften entgegen. Menschen, die derartige Verstöße melden möchten, können dies (auf Wunsch auch anonym) tun, indem sie sich an die Meldestelle wenden. Eingehende Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wer kann Verstöße melden?
Die interne Meldestelle steht aktuellen sowie ehemaligen Mitarbeitenden der Sprachenakademie Aachen, Bewerberinnen und Bewerbern sowie weiteren Personen, die durch ihre berufliche Tätigkeit unmittelbar mit der Sprachenakademie Aachen in Verbindung stehen, zur Verfügung.
Welche Arten von Verstößen können gemeldet werden?
Beispiele für Verstöße, die der internen Meldestelle mitgeteilt werden können, sind:
- Straftaten (z. B. Diebstahl, Veruntreuung, Korruption, Betrug, etc.)
- Weitere Gesetzesverstöße (z. B. in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz, Datenschutz, etc.)
- Interessenskonflikte (z. B. das Handeln im persönlichen Interesse bei Verletzung der Unternehmensinteressen)
- Unlautere Geschäftspraktiken
- etc.
Wie erreiche ich die interne Meldestelle?
Die Meldestelle kann per E-Mail, telefonisch oder per Post kontaktiert werden:
Interne Meldestelle der Sprachenakademie Aachen gGmbH
Buchkremerstr. 6
52062 Aachen
Telefon: 0241-920 40 131
E-Mail: meldestelle@spraachen.de
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Linda Dorn, die Sie unter den oben angegebenen Kontaktdaten erreichen.
Im Falle des Postversandes eines Hinweises kennzeichnen Sie den Brief bitte als vertraulich. Sofern Sie die Meldestelle per E-Mail kontaktieren und dabei anonym bleiben möchten, steht es Ihnen frei, sich ein privates E-Mail-Postfach unter einem fiktiven Namen einzurichten, um Ihre Identität zu verbergen.
Was passiert bei Eingang von Hinweisen?
Hinweise können unter Nennung des eigenen Namens oder anonym abgegeben werden. Die Angabe der eigenen Kontaktdaten ist also nicht verpflichtend, hilft allerdings in der Regel, gemeldete Sachverhalte genau zu untersuchen und schnellstmöglich gegen erwiesene Regelverstöße vorzugehen. Im Falle einer Hinweisübermittlung wird selbstverständlich sichergestellt, dass die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber, falls namentlich bekannt, keinerlei berufliche Nachteile erfährt. Eingehende Meldungen werden in jedem Falle vertraulich behandelt, sofern nicht die Bearbeitung der Meldung ein anderes Vorgehen erforderlich macht.
Innerhalb einer Woche nach Eingang des Hinweises erhält die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber eine Eingangsbestätigung, sofern sie bzw. er entsprechende Kontaktdaten mitgeteilt hat.
Allen Hinweisen wird gründlich nachgegangen. Sofern durch einen Hinweis Missstände aufgedeckt werden, werden entsprechende Folgemaßnahmen ergriffen, um diese beizulegen. Spätestens 3 Monate nach Erhalt der Eingangsbestätigung erhält die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber eine Rückmeldung bezüglich geplanter oder bereits umgesetzter Folgemaßnahmen, sofern durch eine entsprechende Auskunft weder die Rechte ggf. involvierter Personen verletzt, noch andauernde Nachforschungen beeinflusst werden.
Eine Alternative: Die externe Meldestelle des Bundes
Hinweise können nicht nur an die interne Meldestelle der Sprachenakademie Aachen, sondern alternativ auch an die Meldestelle des Bundes gerichtet werden.
Hier finden Sie entsprechende Informationen sowie ein Online-Meldeformular.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtstexte:
- die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“)
- das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)