Rund um die Gesundheit

Ärztliche Praxen, Apotheken und Krankenversicherung

Wenn Sie sich krank fühlen und glauben, dass Sie eine Behandlung brauchen, müssen Sie zunächst eine allgemeinärztliche Praxis aufsuchen. Die Ärztin bzw. der Arzt wird Sie untersuchen und feststellen, ob eine hausärztliche Behandlung ausreicht. Falls Sie eine speziellere Behandlung brauchen, können Sie anschließend die fachärztliche Praxis besuchen. Zu einer zahnärztlichen, augenärztlichen oder frauenärztliche Praxis können Sie direkt gehen, ohne vorher die allgemeinärztliche Praxis aufzusuchen. 

Wenn Sie noch keine allgemeinärztliche Praxis haben, suchen Sie im Internet nach einer Praxis in Ihrer Nähe und schauen Sie nach, wann Sprechstunden angeboten werden. Am besten ist es, anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie akute Beschwerden haben, können Sie während der Sprechstunden bei den meisten Ärzten auch ohne Termin erscheinen – in diesem Fall raten wir, so früh wie möglich dorthin zu gehen, da Sie mit Wartezeit rechnen müssen.

Nehmen Sie immer Ihre Krankenversicherungsunterlagen mit. Weisen Sie bei Ihrer Anmeldung unbedingt darauf hin, dass Sie eine Auslandskrankenversicherung haben. Fragen Sie nach, ob Ihre Untersuchung und Behandlung von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird. Auch auf der Website Ihrer Krankenversicherung können Sie nachschauen, welche Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Natürlich können Sie auch die Hotline Ihrer Krankenkasse anrufen und nachfragen.

Wenn Sie einen Unfall oder starke Schmerzen haben und nicht alleine in eine ärztliche Praxis gehen können, oder wenn Sie wegen akuter Schmerzen/Symptome sofort ärztliche Behandlung brauchen, aber keine ärztliche Praxis geöffnet hat (nachts, am Wochenende), haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Den Rettungsdienst oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst
  • In die Notaufnahme eines Krankenhauses gehen

Hier finden Sie Informationen und Telefonnummern. 

Wenn kein akuter Notfall auftritt, geht man bei Krankheit zunächst nicht in ein Krankenhaus, sondern in eine normale ärztliche Praxis. Sollte die Ärztin bzw. der Arzt herausfinden, dass man eine Krankheit oder Verletzung hat, die im Krankenhaus behandelt werden muss, wird sie bzw. er dafür sorgen, dass man in einem Krankenhaus einen Untersuchungstermin bekommt.

In Notfällen kann man auch direkt zu einem Krankenhaus gehen – z.B. wenn man einen Unfall hatte und sofort behandelt werden muss, oder wenn man nachts so starke Schmerzen hat, dass man sofort Hilfe braucht. Dann muss man sich im Krankenhaus bei der „Notaufnahme“ melden.
Eine Liste der Aachener Krankenhäuser finden Sie hier

Wenn man als Ausländerin bzw. Ausländer in Deutschland einen Sprachkurs besucht, studiert oder einem ähnlichen Aufenthaltszweck folgt, ist es Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben. Teilnehmende, die für ihren Deutschlandaufenthalt ein Visum benötigen, müssen bereits bei der Visumsbeantragung nachweisen, dass sie für den relevanten Zeitraum eine Krankenversicherung abgeschlossen haben.

In Deutschland unterscheidet man zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Während Sie einen Deutschkurs oder ein Studienkolleg besuchen, benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Sobald Sie in Deutschland mit einem Hochschulstudium beginnen, brauchen Sie eine gesetzliche, studentische Krankenversicherung.

Es gibt einige Länder (z.B. EU-Länder und Länder, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören), die ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben: Wenn man aus einem dieser Länder kommt und dort gesetzlich krankenversichert ist, kann man sich diesen Status von einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse bestätigen lassen. Man muss sich in diesem Fall in Deutschland nicht zusätzlich krankenversichern lassen. Um diese Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland zu erwirken, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Bitte klären Sie rechtzeitig vor Ihrer Einreise mit Ihrer Krankenkasse im Heimatland, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.  

Es hängt von Ihrer Krankenversicherung ab, welche Leistungen übernommen werden, so dass Sie nichts dafür bezahlen müssen. Bitte informieren Sie sich genau, was Ihre Versicherung abdeckt, wenn Sie diese abschließen. Wenn Sie in Deutschland eine ärztliche Praxis besuchen, können Sie bei der Anmeldung darauf hinweisen, welche Versicherung Sie haben, und nachfragen, ob die entstehenden Kosten von dieser Versicherung übernommen werden. Sie sollten deshalb Ihre Versicherungsunterlagen mit in die Praxis nehmen.

In vielen Fällen können ärztliche Praxen und Krankenhäuser Ihre Krankenkasse direkt kontaktieren und die Rechnung dorthin schicken: Wenn diese Option besteht, ist dies für Sie die einfachste Lösung, da Sie die Kosten nicht auslegen müssen. Bitte nehmen Sie daher Ihre Versicherungsunterlagen immer mit in die Praxis: Das erleichtert das Vorgehen für alle Beteiligten.

Wenn die ärztliche Praxis die Rechnung nicht direkt an Ihre Krankenversicherung stellen kann, müssen Sie dies selbst tun: Schicken Sie dann die Rechnung zusammen mit dem notwendigen Formular, das Ihre Krankenversicherung bereitstellt, an die Versicherung. Die Versicherung wird Ihnen den Betrag, den sie übernimmt, dann überweisen.

Zusätzlich zu einer Krankenversicherung empfehlen wir, auch eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Unfallversicherung wird wirksam, wenn Sie als Folge eines Unfalls z.B. nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können und sich deshalb finanzielle Nachteile ergeben.

Die Haftpflichtversicherung ist dann wichtig, wenn Sie einen Schaden verursachen, der einer anderen Person Kosten erzeugt: Diese Kosten werden dann von der Versicherung übernommen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. 

Einige Medikamente kann man in Deutschland in der Apotheke nur bekommen, wenn sie einem ärztlich verschrieben wurden: Sie sind „verschreibungspflichtig“. Wenn man eines dieser Medikamente braucht, wird die Ärztin bzw. der Arzt nach der Untersuchung ein entsprechendes „Rezept“ erstellen, mit dem man zur Apotheke gehen und das Medikament kaufen kann.

Apotheken haben normalerweise nur während der üblichen Ladenöffnungszeiten geöffnet: Es gibt aber immer eine Notapotheke, die auch darüber hinaus und sogar nachts geöffnet ist. Wenn man also dringend ein Medikament braucht, kann man nachschauen, welche Apotheke gerade Notdienst hat, und dort hingehen. Eine Liste der Apothekennotdienste finden Sie hier.

Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente werden teilweise oder sogar ganz von der Krankenversicherung übernommen: Man muss in der Apotheke also oft nicht den vollen Preis für das Arzneimittel bezahlen, für das man ein Rezept vorlegt.

Notruf: 112 (ohne Städtevorwahl)
Feuerwehr: 112 (ohne Städtevorwahl)
Polizei: 110 (ohne Städtevorwahl)
Arztrufzentrale: 0180 / 5044100


Titelfoto: © Sarah Thelen


© 2024 Copyright Sprachenakademie Aachen