Rund ums Visum

Basisinformationen zu Visumstypen, Visumsbeantragung und mehr

Es hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab, ob Sie für Ihren Sprachkursaufenthalt in Deutschland ein Visum beantragen müssen. Auf der Website des Auswärtigen Amtes können Sie nachlesen, welche Nationalitäten ein Visum brauchen. Die Staatenliste zur Visumpflicht finden Sie hier.

Es gibt unterschiedliche Visa, die für einen geplanten Sprachkursaufenthalt in Deutschland geeignet sein können:

Visum zum Zweck des Studiums (Nationales VisumNATIONALES VISUM
Ein nationales Visum (Visumstyp D) gilt für einen Zeitraum, der länger als 90 Tage beträgt, und ermöglicht den Aufenthalt in Deutschland. Der Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten ist mit einem nationalen Visum nur unter besonderen Umständen möglich.
)

Wenn Sie sofort nach Ende Ihres Sprachkurses ein Studium in Deutschland beginnen möchten und bereits eine (bedingteBEDINGTE ZULASSUNG
In manchen Fällen erteilt die Hochschule eine sogenannte bedingte Zulassung. Zum Beispiel werden Sie unter der Bedingung zugelassen, dass Sie die für das Studium erforderlichen Deutschkenntnisse noch nachweisen.
) Zulassung einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs haben, sollten Sie ein Studierendenvisum beantragen. Dieses Visum berechtigt Sie, für einen längeren Zeitraum in Deutschland zu bleiben. Sie müssen bei der Beantragung unter anderem belegen, dass Sie in der Zeit bis zum Studienbeginn einen intensiven Deutschkurs besuchen werden. Informationen zu weiteren wichtigen Voraussetzungen finden Sie auf der Website der zuständigen deutschen Botschaft.

Studienbewerbungsvisum (Nationales VisumNATIONALES VISUM
Ein nationales Visum (Visumstyp D) gilt für einen Zeitraum, der länger als 90 Tage beträgt, und ermöglicht den Aufenthalt in Deutschland. Der Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten ist mit einem nationalen Visum nur unter besonderen Umständen möglich.
)

Wenn Sie sofort nach Ende Ihres Sprachkurses ein Studium in Deutschland beginnen möchten, jedoch noch keine definitive Zusage einer deutschen Hochschule erhalten haben, können Sie in manchen Fällen ein Studienbewerbungsvisum beantragen. Bitte informieren Sie sich auf der Seite der deutschen Botschaft Ihres Landes darüber, ob diese Möglichkeit besteht. Das Studienbewerbungsvisum gilt für drei Monate und kann um maximal 6 Monate verlängert werden. Sie müssen bei der Beantragung unter anderem belegen, dass Sie bereits in Kontakt zu deutschen Hochschulen stehen und dass Sie in der Zeit bis zum Studienbeginn einen intensiven Deutschkurs besuchen werden. Wird nach dem Aufenthalt zu Bewerbungszwecken ein Studium oder eine studienvorbereitende MaßnahmeSTUDIENVORBEREITENDE MASSNAHME
Als studienvorbereitende Maßnahme gilt z.B. der Besuch eines intensiven Sprachkurses oder eines Studienkollegs.
aufgenommen, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend umgewandelt werden. Informationen zu weiteren wichtigen Voraussetzungen finden Sie auf der Website der zuständigen deutschen Botschaft.

Sprachkursvisum (Nationales VisumNATIONALES VISUM
Ein nationales Visum (Visumstyp D) gilt für einen Zeitraum, der länger als 90 Tage beträgt, und ermöglicht den Aufenthalt in Deutschland. Der Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten ist mit einem nationalen Visum nur unter besonderen Umständen möglich.
)

Wenn Sie einen mehrmonatigen Intensiv-Sprachkurs (länger als 90 Tage) in Deutschland belegen und danach wieder ausreisen möchten, sollten Sie ein Sprachkursvisum beantragen. Dieses Visum berechtigt Sie zu einem Aufenthalt von entsprechender Länge: Sie müssen bei der Beantragung unter anderem belegen, dass Sie einen Deutschkurs für eine Dauer von mehr als 90 Tagen gebucht haben. Um bessere Chancen auf die Erteilung eines Sprachkursvisums zu haben, ist es empfehlenswert, bereits im Vorfeld solide Basiskenntnisse des Deutschen zu erwerben.
Das Sprachkursvisum kann nicht in einen anderen Visumstyp bzw. Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Nach Ablauf des Sprachkurses müssen Sie Deutschland verlassen. Wird ein Visum/eine Aufenthaltserlaubnis nur für den Besuch eines Sprachkurses ausgestellt, beträgt die maximale Gesamtaufenthaltsdauer 12 Monate. Informationen zu weiteren wichtigen Voraussetzungen finden Sie auf der Website der zuständigen deutschen Botschaft.

Visum zur Arbeitsplatzsuche (Nationales VisumNATIONALES VISUM
Ein nationales Visum (Visumstyp D) gilt für einen Zeitraum, der länger als 90 Tage beträgt, und ermöglicht den Aufenthalt in Deutschland. Der Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten ist mit einem nationalen Visum nur unter besonderen Umständen möglich.
)

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten und noch keinen Job gefunden haben, können Sie eine Visum zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte beantragen. Dieses ist maximal 6 Monate gültig. Voraussetzung ist, dass Sie über einen deutschen oder einen gleichwertigen Studienabschluss verfügen und Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Wenn Sie innerhalb der 6 Monate einen Arbeitsplatz finden, kann die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit bzw. die Blaue Karte EU direkt in Deutschland beantragt werden. Weitere Informationen zum Thema Arbeiten in Deutschland finden Sie z.B. hier.

Schengen-Visum

Wenn Sie einen Sprachkurs belegen möchten, der nur wenige Wochen dauert, z.B. einen Sommerkurs, reicht das Schengen-Visum aus. Dieses Visum berechtigt Sie zum Aufenthalt im Schengen-Raum für eine Dauer von maximal 90 Tagen. Es kann im Allgemeinen nicht verlängert oder in einen anderen Visumstyp bzw. Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Staatsangehörige einiger weniger Länder können ihren Aufenthaltstitel auch nach der Einreise nach Deutschland beantragen. Ob ihr Land dazu gehört, entnehmen Sie bitte der Staatenliste zur Visumpflicht. Weitere Informationen zum Schengen-Visum finden Sie auf der Website der zuständigen deutschen Botschaft.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, den richtigen Visumstyp auszuwählen, bevor Sie den Antrag stellen. Sobald Sie einen Kurs bei uns gebucht und bezahlt haben, schicken wir Ihnen eine offizielle Anmeldebescheinigung zu, die Sie bei der Visumsbeantragung vorlegen können.

Für weitere Informationen zur Visumsvergabe Ihres Heimatlandes folgen Sie bitte diesem Link zu den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen weltweit.

Bei der Visumsbeantragung ist zu beachten, dass die Bearbeitungszeit oft zwischen drei und vier Monaten beträgt (wenn ein nationales VisumNATIONALES VISUM
Ein nationales Visum (Visumstyp D) gilt für einen Zeitraum, der länger als 90 Tage beträgt, und ermöglicht den Aufenthalt in Deutschland. Der Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten ist mit einem nationalen Visum nur unter besonderen Umständen möglich.
beantragt wird). Wir empfehlen, alle erforderlichen Antragsunterlagen frühzeitig bei der zuständigen deutschen Botschaft einzureichen. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes finden Sie weitere Informationen und Merkblätter. Bitte beachten Sie, dass Interviewtermine zum Zweck einer Visumserteilung bei deutschen Botschaften nicht käuflich sind: Agenturen, die Visumstermine zu bestimmten Gebühren zum Kauf anbieten, sind als unseriös zu betrachten und sollten gemieden werden.

Vorgehensweise, wenn Sie in Deutschland studieren möchten:

  1. Informationen zu den meisten in Deutschland angebotenen Studiengängen finden Sie hier. Auf den Seiten der Hochschulen finden Sie detaillierte Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen und die Vorgehensweise für internationale Bewerber. Informationen für ausländische Studienbewerber der RWTH Aachen und Informationen für ausländische Studienbewerber der FH Aachen finden Sie, wenn Sie den Links folgen.
  2. Reichen Sie alle benötigten Unterlagen ein, um eine Zulassung bzw. eine bedingte ZulassungBEDINGTE ZULASSUNG
    In manchen Fällen erteilt die Hochschule eine sogenannte bedingte Zulassung, zum Beispiel werden Sie unter der Bedingung zugelassen, dass Sie die für das Studium erforderlichen Deutschkenntnisse noch nachweisen.
    an der Hochschule Ihrer Wahl zu erhalten. Wenn keine (bedingte) Zulassung erteilt wird, ist es oft trotzdem hilfreich, die Korrespondenz mit den Hochschulen (z.B. E-Mails etc.) abzuspeichern und bei der Visumsbeantragung ausgedruckt mitzubringen: So kann man bei der Botschaft zumindest nachweisen, dass man sich ernsthaft mit der Studienbewerbung beschäftigt hat und gut informiert ist.
  3. Unternehmen Sie die notwendigen Schritte, um weitere benötigte Unterlagen für die Visumsbeantragung zu erhalten (siehe Website der zuständigen deutschen Botschaft). Zum Finanzierungsnachweis siehe unten.
  4. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft. Bitte beachten Sie, dass Sie evtl. mehrere Wochen auf einen Termin warten müssen. Bringen Sie zum Botschaftstermin alle notwenigen Unterlagen und Formulare mit und reichen Sie diese ein.
  5. Nach dem Botschaftstermin kann es mehrere Wochen oder Monate dauern, bis Sie benachrichtigt werden, ob Sie das gewünschte Visum erhalten. Bitte achten Sie bei einer Verzögerung Ihrer Visumserteilung auf die Rücktritts- bzw. Umbuchungsfristen Ihrer Sprachkursbuchung bei uns und informieren Sie uns rechtzeitig.

Zur Visumsbeantragung muss ein Finanzierungsnachweis erbracht werden: Das bedeutet, dass man belegen muss, dass man sich den Deutschlandaufenthalt (Kurskosten, Miete, Verpflegung etc.) finanziell leisten kann. Die zuständige Deutsche Botschaft gibt vor, welche Arten eines Finanzierungsnachweises akzeptiert werden. In der Regel sind folgende Finanzierungsnachweise möglich:

  • Finanzierung durch Ihre Eltern: ausreichende Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern
  • Verpflichtungserklärung: eine Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde dazu, Sie zu finanzieren.
    Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
    Weitere Informationen und die benötigten Formulare finden Sie auf der Webseite des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen.
  • Sperrkonto: ein Sicherheitsbetrag wird auf ein gesperrtes Konto einer deutschen Bank eingezahlt. Monatlich kann nur ein begrenzter, genau festgelegter Betrag vom Konto abgehoben werden.
  • Bürgschaft: eine Person verpflichtet sich bei einer Bank in Deutschland dazu, für Sie zu bürgen.

Abhängig von der Art Ihres Aufenthaltstitels ist eine Verlängerung grundsätzlich möglich oder nicht.

Wenn Sie ein Schengenvisum haben, ist keine Verlängerung möglich.

Auch bei einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche ist keine Verlängerung über die maximale Dauer von 6 Monaten hinaus möglich.

Wird ein Visum/eine Aufenthaltserlaubnis nur für den Besuch eines Sprachkurses ausgestellt, beträgt die maximale Gesamtaufenthaltsdauer 12 Monate. Wenn man also zunächst z.B. nur eine Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate erhalten hat und während des Aufenthalts einen weiteren Sprachkurs bucht, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden, solange die gesamte Aufenthaltsdauer nicht mehr als 12 Monate beträgt.

Das Visum zur Studienbewerbung ist maximal 3 Monate gültig. Ggf. kann danach eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung ausgestellt werden, deren Gültigkeit 6 Monate nicht überschreiten darf. Insgesamt ist die Aufenthaltsdauer als Studienbewerber also auf 9 Monate begrenzt. Wird danach ein Studium oder eine Studienvorbereitende MaßnahmeSTUDIENVORBEREITENDE MASSNAHME
Als studienvorbereitende Maßnahme gilt z.B. der Besuch eines intensiven Sprachkurses oder eines Studienkollegs.
aufgenommen, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend umgewandelt werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums/der Studienvorbereitung (Studienkolleg oder studienvorbereitende Sprachkurse) gilt normalerweise nicht länger als 2 Jahre. Sie kann für jeweils mindestens ein Jahr bis maximal zwei Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung muss ein ordnungsgemäßer Studienverlauf nachgewiesen werden.

Wichtig ist, dass Sie die Verlängerung rechtzeitig beantragen. Sie muss vor Ablauf der Geltungsdauer Ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels beantragt werden. Die Kosten für die Verlängerung betragen bis zu 80 Euro.

Um die regelmäßige Teilnahme und die Buchung weiterer Kurse bei der Sprachenakademie zu bestätigen, können wir Ihnen selbstverständlich nach der Erhalt der Gebühr für die gebuchten Kurse eine Teilnahme- bzw. Anmeldebestätigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde ausstellen. Bitte beantragen Sie derartige Bescheinigungen immer mehrere Tage im Voraus.

Ob Sie während Ihres Sprachkursaufenthaltes eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Je nach Aufenthaltserlaubnis gilt Folgendes:

  • Aufenthaltszweck Sprachkurs: Es ist nicht erlaubt, zu arbeiten.
  • Aufenthaltszweck Studienbewerbung: Es ist nicht erlaubt, zu arbeiten.
  • Aufenthaltszweck Studium: Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer NebentätigkeitenSTUDENTISCHE NEBENTÄTIGKEITEN
    Studentische Nebentätigkeiten sind solche, die an der Hochschule oder im Umfeld der Hochschule angesiedelt sind, also z.B. die von wissenschaftlichen Hilfskräften an Instituten, Lehrstühlen, Fachbereichen oder bei Professoren. Auch Jobs beim Studierendenwerk oder beim AStA sind studentische Nebentätigkeiten
    .
  • Aufenthaltszweck Studienvorbereitendende Maßnahmen: Es ist nur in der Ferienzeit erlaubt, zu arbeiten.

Unterkunft und Einwohnermeldeamt

Wenn Sie eine Unterkunft für Ihren Aufenthalt suchen, schicken Sie gern eine E-Mail an accommodation@sak-service.de. Bitte nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zum Unterkunftsteam auf: Oft sind die verfügbaren Unterkünfte schon mehrere Monate im Voraus ausgebucht.

Falls Sie nicht als Tourist nach Deutschland reisen, sondern einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug in die neue Wohnung/das neue Zimmer beim zuständigen Einwohnermeldeamt Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Informationen zu den Öffnungszeiten der Einwohnermeldeämter in Aachen finden Sie hier.

Bitte nehmen Sie Ihren Reisepass und Ihren Mietvertrag (oder eine ähnliche Bescheinigung über Ihre Unterkunft) mit. Beim Einwohnermeldeamt bekommen Sie eine Meldebestätigung, die Sie für weitere Behördengänge (Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, Eröffnung eines Bankkontos etc.) benötigen. Auch wenn Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse immer dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen.

Ausländerbehörde

Bevor Ihr Visum ausläuft (meist 3 Monate nach der Einreise), müssen Sie zur Ausländerbehörde gehen, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:

  • die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • den Nachweis der Krankenversicherung
  • die Bescheinigung der Sprachschule bzw. der Hochschule über die Anmeldung
  • ggf. einen Finanzierungsnachweis
  • den Reisepass, eventuell mit Visum
  • die Gebühr für die Erstellung der Aufenthaltserlaubnis (bei der ersten Beantragung des Aufenthaltstitels beträgt die Gebühr aktuell 110 Euro)
  • eventuell den Mietvertrag
  • 1 biometrisches Passfoto

Bankkonto

Viele Banken bieten kostenlose Girokonten für Studierende an. Für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen Sie Ihren Reisepass mit Visum, ggf. Ihre Aufenthaltserlaubnis, evtl. eine Bescheinigung der Sprachschule über Ihre Anmeldung bzw. der Hochschule über Ihre Immatrikulation sowie Ihre Meldebestätigung.


Titelfoto: © scaliger/iStock.com


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