Was muss ich tun, wenn ich krank bin?
Zu einem Zahnarzt, Augenarzt und Frauenarzt können Sie direkt gehen, ohne vorher den Hausarzt aufzusuchen.
Wie finde ich einen passenden Arzt?
Nehmen Sie zu Ihrem Arztbesuch immer Ihre Krankenversicherungsunterlagen mit und weisen Sie bei Ihrer Anmeldung unbedingt darauf hin, dass Sie eine Auslandskrankenversicherung haben: Leider werden nicht alle ärztlichen Leistungen durch die Krankenversicherungen abgedeckt. Fragen Sie nach, ob Ihre Untersuchung und Behandlung von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird. Auch auf der Website Ihrer Krankenversicherung können Sie nachschauen, welche Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Natürlich können Sie auch die Hotline Ihrer Krankenkasse anrufen und im Einzelfall nachfragen.
Was mache ich in einem Notfall?
- Einen Notarzt anrufen
- In die Notaufnahme eines Krankenhauses gehen
Hier finden Sie Informationen und Telefonnummern.
Wann muss ich ein Krankenhaus aufsuchen?
In Notfällen kann man auch direkt zu einem Krankenhaus gehen – z.B. wenn man einen Unfall hatte und sofort behandelt werden muss, oder wenn man nachts so starke Schmerzen hat, dass man sofort Hilfe braucht. Dann muss man sich im Krankenhaus bei der „Notaufnahme“ melden.
Eine Liste der Aachener Krankenhäuser finden Sie hier.
Welche Krankenversicherung brauche ich?
In Deutschland unterscheidet man zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Während Sie einen Deutschkurs oder ein Studienkolleg besuchen, benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Sobald Sie in Deutschland mit einem Hochschulstudium beginnen, brauchen Sie eine gesetzliche, studentische Krankenversicherung.
Es gibt einige Länder (z.B. EU-Länder und Länder, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören), die ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben: Wenn man aus einem dieser Länder kommt und dort gesetzlich krankenversichert ist, kann man sich diesen Status von einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse bestätigen lassen. Man muss sich in diesem Fall in Deutschland nicht zusätzlich krankenversichern lassen. Um diese Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland zu erwirken, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Bitte klären Sie rechtzeitig vor Ihrer Einreise mit Ihrer Krankenkasse im Heimatland, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.
Unsere Partnerfirma preStep berät Sie gerne zu diesem Thema und hilft Ihnen auf Wunsch beim Abschluss einer passenden Versicherung.
Welche Kosten übernimmt die private Krankenversicherung für Sprachkursteilnehmer?
Wie werden die Arztrechnungen von der Krankenversicherung erstattet?
Wenn der Arzt die Rechnung nicht direkt an Ihre Krankenversicherung stellen kann, müssen Sie dies selbst tun: Schicken Sie dann die Rechnung zusammen mit dem notwendigen Formular, das Ihre Krankenversicherung bereitstellt, an die Versicherung. Die Versicherung wird Ihnen den Betrag, den sie übernimmt, dann überweisen.
Unfallversicherung & Haftpflichtversicherung
Die Unfallversicherung wird wirksam, wenn Sie als Folge eines Unfalls z.B. nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können und sich deshalb finanzielle Nachteile ergeben.
Die Haftpflichtversicherung ist dann wichtig, wenn Sie einen Schaden verursachen, der einer anderen Person Kosten erzeugt: Diese Kosten werden dann von der Versicherung übernommen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
Unsere Partnerfirma preStep berät Sie gerne zu diesem Thema und hilft Ihnen auf Wunsch beim Abschluss einer passenden Versicherung.
Medikamente aus der Apotheke
Apotheken haben normalerweise nur während der üblichen Ladenöffnungszeiten geöffnet: Es gibt aber immer eine Notapotheke, die auch darüber hinaus und sogar nachts geöffnet ist. Wenn man also dringend ein Medikament braucht, kann man nachschauen, welche Apotheke gerade Notdienst hat, und dort hingehen. Eine Liste der Apothekennotdienste finden Sie hier.
Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente werden teilweise oder sogar ganz von der Krankenversicherung übernommen: Man muss in der Apotheke also oft nicht den vollen Preis für das Arzneimittel bezahlen, für das man ein Rezept vorlegt.
Wichtige Telefonnummern
Notruf: 112 (ohne Städtevorwahl)
Feuerwehr: 112 (ohne Städtevorwahl)
Polizei: 110 (ohne Städtevorwahl)
Arztrufzentrale: 0180 / 5044100