Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Sprachenakademie Aachen gemeinnützige GmbH

0. VORBEMERKUNG

Die SPRACHENAKADEMIE AACHEN gGMBH (kurz: SPRACHENAKADEMIE) ist ein gemeinnütziger Bildungsträger mit sprachlichem Schwerpunkt. Die vorliegenden AGB beziehen sich auf kostenpflichtige Bildungsveranstaltungen, die von der SPRACHENAKADEMIE direkt angeboten werden und bei denen ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen der oder dem Teilnehmenden und der SPRACHENAKADEMIE zustande kommt.
Für Veranstaltungen, die die SPRACHENAKADEMIE im Auftrag von Behörden (z. B. Integrationskurse, öffentliche Fördermaßnahmen), öffentlichen Bildungsträgern (z. B. staatlichen Hochschulen und Schulen) oder privatrechtlichen Anbietern (z. B. Stiftungen, privaten Bildungsträgern, Firmen) durchführt, gelten die Regularien der jeweils verantwortlichen Körperschaft. Gleiches gilt insbesondere für Prüfungen, die die SPRACHENAKADEMIE als Lizenznehmerin durchführt, sowie für kursbegleitende Serviceleistungen, die bei Dritten beauftragt werden.

I. ANMELDUNG

1. Die Anmeldung zu Veranstaltungen der SPRACHENAKADEMIE kann von der bzw. dem Teilnehmenden selbst oder durch eine Kontaktperson durchgeführt werden. Die Kontaktperson muss sich auf Nachfrage durch eine von der oder dem Teilnehmenden ausgestellte schriftliche Vollmacht legitimieren.

2. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs oder schriftlich per E-Mail bzw. durch ein Online-Formular.

3. Erst bei fristgerechtem Eingang aller Gebühren ist eine Buchung verbindlich, und es können Anmeldebescheinigungen ausgestellt werden.

4. Die Reservierung eines bestimmten Kurses steht unter dem Vorbehalt einer Einstufung durch die SPRACHENAKADEMIE. Diese erfolgt durch einen standardisierten Test. Durch ein vom reservierten Einstiegsniveau abweichendes Einstufungsergebnis können sich die täglichen Unterrichtszeiten, nicht jedoch der Starttermin des Kurses ändern.

5. Mit der Anmeldung erklärt sich die Bewerberin bzw. der Bewerber mit der Erfassung und Bearbeitung ihrer bzw. seiner personenbezogenen Daten zur internen Nutzung durch die SPRACHENAKADEMIE einverstanden. Diese Nutzung umfasst insbesondere das Anmelde- und Abrechnungsverfahren, das Ausstellen von Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden, das Übermitteln von Lehrmaterialien und veranstaltungsbezogenen Informationen sowie die Zertifizierung von Leistungen.

II. TEILNAHME

1. Der Lernfortschritt aller Teilnehmenden wird durch ein standardisiertes Testsystem regelmäßig während des Unterrichts überprüft. Bei unregelmäßiger Unterrichtsteilnahme kann eine fortwährende Überprüfung des Lernfortschritts nicht gewährleistet werden.
Lernende, die an einem gebuchten Modul nicht oder nur mit sehr geringer Anwesenheitsquote teilgenommen und die Lernziele nicht erreicht haben, können von der SPRACHENAKADEMIE zur Wiederholung des besagten Modules angehalten werden.
Zusätzlich entstehende Gebühren sind von der Kundin bzw. vom Kunden zu tragen und können mit einem bestehenden Buchungsguthaben verrechnet werden.

2. Auf die Durchführung einer Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrperson besteht keinerlei Anspruch.

3. Die SPRACHENAKADEMIE kann aus organisatorischen Gründen die Kursgröße und die täglichen Unterrichtszeiten einer Veranstaltung in einem den Teilnehmenden zumutbaren Umfang ändern.

4. Es besteht kein Anspruch auf die Nachholung einzelner Veranstaltungseinheiten, sofern diese aus Gründen nicht stattfinden konnten, für die die SPRACHENAKADEMIE keine Verantwortung trägt.

5. Erscheint ein Kursteilnehmer oder eine Kursteilnehmerin, dessen bzw. deren Visum oder Aufenthaltstitel zum Zweck des Deutschkursbesuchs erteilt wurde, nicht oder unregelmäßig zum Unterricht, behält die SPRACHENAKADEMIE sich das Recht vor, die zuständige Behörde zu informieren.

III. RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG

1. Prinzipiell sind Rücktritt oder Umbuchung von Bildungsveranstaltungen der SPRACHENAKADEMIE möglich. Dieses Rücktritts- und Umbuchungsrecht bezieht sich auf alle einzeln buchbaren Veranstaltungen (Kurse, Module, Prüfungen), sofern nicht externe Geschäftsbedingungen Vorrang haben (vgl. Vorbemerkung). Für Bildungsveranstaltungen, an deren Buchung aufenthaltsrechtliche Zwecke und Fristen gebunden sind (vgl. Visum und/oder Aufenthaltsbescheinigung) oder deren Besuch auf Basis behördlicher Verpflichtungen erfolgt (insbesondere Integrationskurse), besteht kein Rücktritts- oder Umbuchungsrecht.
Bei Buchungen von Programmen oder fest definierten Paketen, die standardmäßig aus mehreren Kursmodulen bestehen, besteht kein Anspruch auf den Rücktritt von einzelnen Modulen (oder eine partielle Umbuchung). Teilerstattungen sind bei diesen Formaten ausgeschlossen.
Bei nachgewiesenen Täuschungsversuchen (Fälschung von Bescheinigungen, falschen personenbezogenen Angaben, Täuschungsversuchen in Prüfungen, Einstufungstests o. Ä.), auch bei Unterstützung von Täuschungsversuchen Dritter oder gegenüber Dritten, erlischt jegliches Rücktritts- und Umbuchungsrecht.

Bezüglich der Rücktritts- und Umbuchungsrechte und -fristen sind das Regelverfahren (Rücktritt und Umbuchung ohne Angabe von Gründen, vgl. III.2) und das Sonderverfahren (außerordentliche Rücktritts- und Umbuchungsmöglichkeiten, vgl. III.3) zu unterscheiden.

2. Ein Rücktritt von einer Veranstaltungsbuchung oder eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist bis 28 Tage vor Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen möglich. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des förmlichen Rücktrittsantrages bei der SPRACHENAKADEMIE (vgl. III.4).

3. Bei Vorliegen von wichtigen und von der oder dem Teilnehmenden nicht zu verantwortenden Gründen kann von der SPRACHENAKADEMIE eine außerordentliche Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeit eingeräumt werden. Existiert ein solcher Grund und können entsprechende Belege eingereicht werden, so ist ein Rücktritt oder eine Umbuchung bis 14 Tage vor Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung möglich.
Als wichtiger und belegbarer Grund wird regelhaft nur die Ablehnung eines Visumsantrages (zu belegen durch Kopie des Ablehnungsbescheides) gewertet. Die SPRACHENAKADEMIE kann zur Klärung des Sachverhaltes weitere Belege anfragen.
Wurden im Rahmen der Anmeldung Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden ausgestellt, insbesondere zur Erlangung eines Visums oder zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels, so müssen neben den jeweiligen Belegen auch die Originalbescheinigungen eingereicht werden. Die SPRACHENAKADEMIE behält sich insbesondere im Rücktrittsfall vor, die Verwendung ihrer Bescheinigungen durch Nachfrage bei Behörden zu überprüfen.

4. Rücktritte und Umbuchungen müssen schriftlich und unter Verwendung des entsprechenden Online-Formulars (zu finden unter www.spraachen.org) beantragt werden. Das ausgefüllte Formular und alle notwendigen Belege müssen fristgerecht (vgl. III.2 und III.3) eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Termin des Einganges der oben genannten Dokumente bei der SPRACHENAKADEMIE.

5. Die SPRACHENAKADEMIE kann Rücktritts- und Umbuchungsgebühren erheben, es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung unter www.spraachen.org veröffentlichten Gebührensätze.

6. Bei ordnungsgemäßem Rücktritt nach III.2 oder III.3 wird die Veranstaltungsgebühr (abzüglich jeglicher Bearbeitungsgebühren, z. B. Anmelde-, Umbuchungs-, Rücktrittsgebühren) erstattet. Wurden bei der Buchung Rabatte gewährt, ergibt sich im Falle eines ordnungsgemäßen (Teil-)Rücktritts die erstattbare Summe aus der Differenz zwischen gezahlter Gesamtgebühr und dem regulären Wert der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.
In Kulanzfällen kann die Rückerstattung auch durch eine Gutschrift erfolgen, ein Rechtsanspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Veranstaltungsgebühren besteht in diesem Fall nicht.
Im Rahmen der Buchung angefallene Gebühren Dritter werden nicht durch die SPRACHENAKADEMIE erstattet.

7. Pro Veranstaltungsbuchung besteht maximal ein zweifaches Umbuchungsrecht. Die SPRACHENAKADEMIE ist dazu berechtigt, ab dem dritten Umbuchungsantrag ein Rücktrittsverfahren einzuleiten.

8. Die SPRACHENAKADEMIE hat das Recht, Veranstaltungen bis 7 Tage vor dem auf der Anmeldebescheinigung ausgewiesenen Veranstaltungsbeginn abzusagen. Wird den Teilnehmenden kein adäquates Ersatzangebot unterbreitet, werden in diesem Falle auf Wunsch sämtliche Veranstaltungs- und Bearbeitungsgebühren erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

IV. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPRACHENAKADEMIE ist die allein rechtsgültige Version. Übersetzungen und Zusammenfassungen dienen dem besseren Verständnis, sind jedoch ohne rechtliche Bindung.

3. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Aachen.

5. Die SPRACHENAKADEMIE haftet ausschließlich für Schäden, die sie vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht hat. Unberührt bleibt davon die gesetzliche Haftung bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

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